Berufsbeschreibung
Eine qualifizierte Ausbildung im Einzelhandel ist stets eine Ausbildung für die Beratung der Kunden und den sachgerechten Umgang mit den Waren des betrieblichen Sortiments. Deshalb hat die fachliche Ausbildung im Ausbildungsbetrieb für den Auszubildenden eine ganz besondere Bedeutung. Im Rahmen des Güteraustausches erfüllt der Einzelhandel verschiedenste Funktionen:
- Raumübertragungsfunktion:
Einlagern der Ware für den Verbraucher in nächster Umgebung. - Sortimentsfunktion:
Kundengerechte Auswahl aus der Fülle von Artikeln verschiedenster Anbieter. - Beratungsfunktion:
Der Einzelhändler berät den Kunden bei der Auswahl der Ware.
Fächerangebot (Teilzeit, wöchentlich 13 Stunden)
- Religion
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Berufsfachliche Kompetenz:
- Betriebswirtschaft
- Steuerung und Kontrolle
- Gesamtwirtschaft
- Informationsverarbeitung
- Projektkompetenz
- Wahlpflichtbereich: Stütz- / Erweiterungsunterricht
(wöchentlich 2 Stunden)
Abschluss
Die Berufsschule endet je nach Ausbildungsvertrag nach 1½ bzw. 2 Jahren mit der Abschlussprüfung für Verkäufer/-in, nach 2, 2½ oder 3 Jahren mit der Prüfung für Kaufleute im Einzelhandel. Aufgrund besonderer Vereinbarungen werden in Baden-Württemberg die Abschlussprüfung der Berufsschule und der schriftliche Teil der Abschlussprüfung der Kammern gemeinsam durchgeführt. Die praktische Prüfung findet ausschließlich vor der Industrie- und Handelskammer statt.